Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.
Aktuelles aus den Sitzungen
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 16.09.2024
Bauvoranfrage, Errichtung einer Schreinerei im Nebenerwerb, Fl. Nr. 1230/1,
Gemarkung Muckenreuth
Öffentliches Beteiligungsverfahren zur 31. Änderung des Regionalplans des
Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord (Windenergie)
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Kirchenpingarten bestehen keine Einwände zur 31. Änderung des Regionalplans des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord (Windenergie).
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 04.09.2024
Bauantrag Fl. Nr. 165, Gemarkung Emtmannsberg;
Neubau einer Kälber- und Lagerhalle
Haushalt 2024; Änderungen
1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3. Beschuss
Der Beschluss zum Haushalt 2024 vom 27.03.2024 wird hiermit aufgehoben.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 10.06.2024
Bauantrag Fl. Nr. 9, Gemarkung Lienlas;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport
Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Erneuerung der Brunnenpumpe Tiefbrunnen 2
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und die Maßnahme vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht zu planen und umzusetzen. Diese Maßnahme wurde bei der Rechtsaufsicht schon beantragt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 15.05.2024
Breitbandausbau Gigabit Gemeindegebiet Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:
Erschließungsgebiete 1 - 6 (gesamt ca. 434 Adressen):
- EG 1: Muckenreuth
- EG 2: Eckartsreuth
- EG 3: Kirmsees, Langengefäll
- EG 4: Kirchenpingarten, Reislas
- EG 5: Dennhof, Lienlas, Lienlasmühle, Fuchsendorf
- EG 6: Tressau
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 2,7 Mio. € festgelegt.
Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
- 90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- 10 % Realisierungszeit
Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte durchzuführen:
- Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnah-
mewettbewerb)
- Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes
- Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
- Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
- Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land
- Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsver-
einbarung mit ausgewähltem Bieter
Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:
Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.
Hinweis zu neu aufgenommenen Adressen (nach dem Erg. MEV):
Die uneingeschränkte Aufnahme neuer förderfähigen Adressen für das Auswahlverfahren obliegt der Zustimmung durch den Projektträger PwC im Zuge der Prüfung des Antrags auf Zuwendung in endgültiger Höhe.
Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:
Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich nur der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.
Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:
Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss; Feststellungsbeschluss; Satzungsbeschluss
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 338, 305 und 303 Gemarkung Lienlas. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ in der Fassung vom 29.04.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 26.03.2024
Antrag auf Baugenehmigung, Fl. Nr. 643/1, Gemarkung Lienlas;
Anbau an best. Geräte- und Maschinenhalle
Antrag auf Vorbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Bereich „Steinkreuz“ (Gemarkungen Tressau, Speichersdorf und Kirchenlaibach)
Beschluss:
Da die Interessen der Gemeinde Kirchenpingarten zu den zu prüfenden Belangen (zivile und militärische Belange der Luftfahrt einschließlich der Flugsicherungseinrichtung und Richtfunk; Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen; Belange des Denkmalschutzes) nicht berührt sind, bestehen keine Einwände.
Im Rahmen des späteren umfangreichen Genehmigungsverfahrens sind alle relevanten Belange, wie beispielsweise Immissionsschutz, Natur-, Arten- und Landschaftsschutz und Wasserrecht, zu prüfen.
Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Fuchsendorf Kreuzacker“; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten beschließt den Erlass der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Fuchsendorf Kreuzacker“ im Bereich der Fl. Nrn. 97 (TF), 98, 100 (TF), 101 (TF), 105 (TF), 106 (TF), 107 und 114 (TF), alle Gemarkung Lienlas. Der Entwurf der Satzung mit Begründung vom 11.03.2024 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.454.663,59 €
Jahresverlust 27.489,52 €
Der Jahresverlust 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Haushalt 2024; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss 1:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
Beschluss 2:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2027 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Brauner wird, gemeinsam mit der Verwaltung, beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 05.02.2024
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, nur die Beschlussvorschläge vorzutragen und in einem Sammelbeschluss über die Anregungen und Einwendungen zu entscheiden.
Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans zu.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas „ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.01.2024 sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kirchenpingarten-Lienlas“ mit integriertem Grünordnungsplan mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.01.2024 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bestätigungsverfahren zur Neuwahl des Kommandanten und des Kommandanten Stellvertreters der FF Kirchenpingarten nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) durch die Gemeinde Kirchenpingarten
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Kirchenpingarten am 05.01.24 gewählte Dominik Scherm wird zum Kommandanten der FF Kirchenpingarten bestellt.
Der neu gewählte Stellvertretende Kommandant Lucas Kohl hat die Lehrgänge „Gruppenführer“, „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule zu besuchen, da andernfalls diese Bestätigung ihre Wirkung verliert.
Das Lehrgangszeugnis ist der Gemeinde vorzulegen.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten-Stellvertreters der FF Tressau nach
Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der neu gewählte Tobias Söllner wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Tressau bestellt, hat aber den Lehrgang, „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule zu besuchen, da andernfalls diese Bestätigung ihre Wirkung verliert. Das Lehrgangszeugnis ist der Gemeinde vorzulegen.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 15.01.2024
Antrag auf Vorbescheid, Fl.Nr. 649, Gemarkung Tressau;
Neubau EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
Widmung Ortsstraße Stockäcker und selbständigen Gehweg
Stockäcker zur und entlang der Hauptstraße
Beschluss A):
Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, neu gebaute Straße auf Fl. Nr. 66, Gemarkung Kirchenpingarten, wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zur Ortsstraße gewidmet.
Die gewidmete Straße beginnt im Norden, abzweigend von der Ortsstraße, Fl. Nr. 374 und 67/1, Gemarkung Kirchenpingarten, und endet im Westen in der Einmündung in die Ortsstraße „Kirchweg“ auf Fl. Nr. 45, Gemarkung Kirchenpingarten.
Länge der Straße 0,000 km - 0,483 km
Bestandteil der Straße ist ein Gehweg mit einer Länge von 0,410 km neben dem Straßenkörper verlaufend.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten.
Beschluss B):
Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, liegende Gehwegfläche wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zum selbständigen Gehweg gewidmet.
Die gewidmete Gehwegfläche beginnt, abzweigend von der Ortsstraße „Stockäcker“ im Süden bei Fl. Nr. 66 und endet südlich entlang der Hauptstraße bei Fl. Nr.67/1, Gemarkung Kirchenpingarten, im Osten.
Länge der gewidmeten Wegfläche: 0,120 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten.
Beschluss C):
Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken,
liegende Gehwegfläche wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zum selbständigen Gehweg gewidmet.
Die gewidmete Gehwegfläche beginnt, abzweigend von der Ortsstraße „Stockäcker“ im Süden am Ende/ Wendehammer Fl. Nr. 66 und endet südlich in Übergang zu Fl. Nr. 76, Gemarkung Kirchenpingarten.
Länge der gewidmeten Wegfläche: 0,022 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten
Behandlung der Empfehlungen aus der Bürgerversammlung vom 23.11.2023
Beschluss:
Die Empfehlungen aus der Bürgerversammlung wurden abgelehnt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 11.12.2023
Vorstellung Gebührenkalkulation;
Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühren
1. Beschluss:
Laut Vereinbarung vom 04.11.1993 bzw. 18.12.2013 wird die Gebühr für den Markt Weidenberg für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 auf 1,99 EUR/m³ festgesetzt.
2. Beschluss:
Mit dem 01.01.2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027.
Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser wird ab 01.01.2024 auf 2,93 EUR festgesetzt. Werden Bauwasser oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so wird die Gebühr auf 4,40 EUR pro Kubikmeter entnommenem Wasser festgelegt.
Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Vierten Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten
(Wasserabgabesatzung - WAS - ); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Wasserabgabesatzung – WAS - ) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/EWS); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/EWS) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung: Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2024;
Erlass einer Hebesatzsatzung
a) Anpassung der Realsteuerhebesätze; hier: Hebesatz Gewerbesteuer
Beschluss zu a):
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer von 380 % auf 400 %
b) Erlass einer Hebesatzsatzung
Beschluss: zu b):
Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Kommunale Wärmeplanung
Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der Verwaltung
einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 31.12.2023 zu stellen. Soweit die Zustimmung der Gemeinden Seybothenreuth und Emtmannsberg vorliegen, soll dies im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit erfolgen.
Bauliche Sanierung Pumpwerk Lienlas, Förderantrag
Beschluss:
Am Pumpwerk Lienlas sollen vorbehaltlich der Förderung nach der RZWas 2021 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dazu ist ein entsprechender Förderantrag zu stellen und bei positivem Bescheid die Umsetzung zu planen.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 13.11.2023
Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Abwassergebühren
Beschluss:
Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027.
Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 4,67 EUR festgesetzt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 36,00 EUR/Jahr
bis 10 m³/h 72,00 EUR/Jahr
bis 16 m³/h 144,00 EUR/Jahr
über 16 m³/h 225,00 EUR/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 36,00 EUR/Jahr
bis 6 m³/h 72,00 EUR/Jahr
bis 10 m³/h 144,00 EUR/Jahr
über 10 m³/h 225,00 EUR/Jahr
Auflagen der Haushaltsgenehmigung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Investitionsprogramm
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Mit den Darstellungen der aktuellen Lage der Investitionen und des überarbeiteten Investitionsprogramms mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Strukturkonzept Wasserversorgung
Beschluss:
Angebote für die Erstellung eines Strukturgutachtens für die Wasserversorgung Kirchenpingarten sind einzuholen. Ein Förderantrag ist fristgerecht zu stellen.
Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplans „Stockäcker“,
Fl. Nr. 66/21, Gemarkung Kirchenpingarten; Errichtung einer Einfriedung
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kirchenpingarten
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 21.09.2023
Bauvoranfrage, Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Fl. Nr. 105, Gemarkung Lienlas
Antrag auf Baugenehmigung/ Nutzungsänderung, Fl. Nr. 344, Gemarkung Lienlas
Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Verpflegungsangebot
Beschluss:
Ab 01.10.2023 erfolgt die Belieferung der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten durch das Gasthaus Ruckriegel, Seybothenreuth, mit folgender Höhe des Verpflegungsgeldes:
Kindergartenkind 4,10 Euro
Krippenkind 3,30 Euro
Hortkind 4,20 Euro
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage SG II/1 vom 29.08.2023 wird bekannt gegeben.
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung- Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Bestuhlung Schulungsraum
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten bezuschusst die Bestuhlung der FF Tressau in Höhe von 15% der Rechnungssumme, jedoch max. 1000,- €. Die Rechnung wird nachgereicht.
Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Baurechnungen
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten gibt dem Antrag der FF Tressau auf Übernahme der gesammelten Baurechnungen in Höhe von 5.464,60 € nicht statt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 24.07.2023
Bauantrag Fl.Nr. 945, 946 und 937, Gemarkung Lienlas;
Neubau Milchviehstall mit Geländeauffüllung
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten beschließt die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 03.07.2023
Entwicklung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kirchenpingarten; Windpark Steinkreuz
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten befürwortet grundsätzlich die Entwicklung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Als Flächenkulissen dienen die Entwurfsplanungen des Windparks Steinkreuz. Die Flächenkulisse des Windparks soll so optimiert werden, dass die Standorte der Windkraftanlagen mindestens 1000 Meter von Wohnbebauung entfernt sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen des Windparks Steinkreuz aktiv mit zu begleiten und im Gemeinderat entsprechend zu berichten. Die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Speichersdorf soll fortgeführt werden.
Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin-garten (Kindertageseinrichtungssatzung) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die Öffnungs- und Kernzeiten werden wie folgt festgesetzt und sind konzeptionell festzuhalten:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 6.45 Uhr bis 16.00 Uhr.
Gruppenöffnungszeiten nach Auslastung
Kernzeiten:
• Krippe: individuelle Betreuungszeit ab dem Stundenintervall > 1 – 2 Stunden
• Kindergarten: täglich von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Mindestbuchungszeit 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr
• Hort: täglich von 11.15 Uhr/13.00 Uhr bis 14.45 Uhr; Mindestbuchungszeit bis 15.00 Uhr
• Hort-Kurzgruppe: täglich 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr; Mindestbuchungszeit bis 12.15 Uhr
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 22.05.2023
Antrag Elternbeirat Kita auf eine zusätzliche Mittagsbetreuung von Schulkindern
Beschluss:
Eine zusätzliche Betreuung der Schulkinder neben dem Hortangebot am Nachmittag ist nur in der Zeit zwischen 11:15 Uhr und 13:00 Uhr in den Räumen des Horts als Kurzgruppe möglich, sofern im Hort noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Kinder der Kurzgruppe können während der Betreuung am Freispiel der Hortkinder teilnehmen. Es werden keine Hausaufgaben oder gezielte/geplante Angebote in der Kurzgruppe gemacht.
Antrag auf Baugenehmigung, Neubau überdachte Festmistlagerstätte, Fl. Nr. 394/1, Gemarkung Tressau
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 27.03.2023
Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028
Beschluss:
Nach öffentlicher Bekanntgabe der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen werden die Bewerberin Claudia Mayer und die Bewerber Manfred Fischer und Rudi Kohl an das Amtsgericht Bayreuth übermittelt.
Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen; Gewichtungsfaktor
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten fördert Kinder im Bereich Kinderkrippe sowie auch Kindergarten bei Vollendung des dritten Lebensjahres jeweils bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor 2,0. Gleiches gilt auch für Gastkinder.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 06.03.2023
Haushalt 2023; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Antrag beschränkte Erlaubnis Wassergemeinschaft Grub; Stellungnahme Beschlussvorlage SG II/1 vom 28.02.2023 wird bekannt gegeben.
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten hat keine Einwände hinsichtlich der Fortführung der vorhandenen Wasserversorgung. Seitens der Wassergemeinschaft sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einzuhalten und zu gewährleisten.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 16.01.2023
Zweckvereinbarung Winterdienst GV-Straße Lienlas-Ahornberg
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Immenreuth über die Erbringung des Winterdienstes auf der GV-Straße Lienlas-Ahornberg zu.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 12.12.2022
Geplante Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost; Vorschlag von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Beschluss:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende Flächen für die Ausweisung als Vorranggebiete von Windenergieanlagen vor:
- Waldgebiet Hahnengrün
- Waldgebiet Langengefäll
- Zwischen Kirmsees und Tressau
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Flächen beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Antrag auf Fördermittel nach der RZWas2021 für die Sanierung von Wasser- und Abwasserleitungen
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt, Maßnahmen im Bereich der Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen durchzuführen. Die Abstimmung hat in Anlehnung an den festgestellten Sanierungsbedarf zu erfolgen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Kirchenpingarten für das Jahr 2021
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festgestellt:
- Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.527.878,04 Euro
- Jahresverlust: 54.887,98 Euro
Der Jahresverlust 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen.