Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Aktuelles aus den Sitzungen
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 13.11.2023
Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Abwassergebühren
Beschluss:
Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027.
Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 4,67 EUR festgesetzt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 36,00 EUR/Jahr
bis 10 m³/h 72,00 EUR/Jahr
bis 16 m³/h 144,00 EUR/Jahr
über 16 m³/h 225,00 EUR/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 36,00 EUR/Jahr
bis 6 m³/h 72,00 EUR/Jahr
bis 10 m³/h 144,00 EUR/Jahr
über 10 m³/h 225,00 EUR/Jahr
Auflagen der Haushaltsgenehmigung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Investitionsprogramm
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Mit den Darstellungen der aktuellen Lage der Investitionen und des überarbeiteten Investitionsprogramms mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Strukturkonzept Wasserversorgung
Beschluss:
Angebote für die Erstellung eines Strukturgutachtens für die Wasserversorgung Kirchenpingarten sind einzuholen. Ein Förderantrag ist fristgerecht zu stellen.
Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplans „Stockäcker“,
Fl. Nr. 66/21, Gemarkung Kirchenpingarten; Errichtung einer Einfriedung
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Kirchenpingarten
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 21.09.2023
Bauvoranfrage, Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Fl. Nr. 105, Gemarkung Lienlas
Antrag auf Baugenehmigung/ Nutzungsänderung, Fl. Nr. 344, Gemarkung Lienlas
Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Verpflegungsangebot
Beschluss:
Ab 01.10.2023 erfolgt die Belieferung der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten durch das Gasthaus Ruckriegel, Seybothenreuth, mit folgender Höhe des Verpflegungsgeldes:
Kindergartenkind 4,10 Euro
Krippenkind 3,30 Euro
Hortkind 4,20 Euro
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage SG II/1 vom 29.08.2023 wird bekannt gegeben.
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung- Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Bestuhlung Schulungsraum
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten bezuschusst die Bestuhlung der FF Tressau in Höhe von 15% der Rechnungssumme, jedoch max. 1000,- €. Die Rechnung wird nachgereicht.
Antrag der FF Tressau auf Kostenübernahme; Baurechnungen
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten gibt dem Antrag der FF Tressau auf Übernahme der gesammelten Baurechnungen in Höhe von 5.464,60 € nicht statt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 24.07.2023
Bauantrag Fl.Nr. 945, 946 und 937, Gemarkung Lienlas;
Neubau Milchviehstall mit Geländeauffüllung
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten beschließt die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 03.07.2023
Entwicklung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kirchenpingarten; Windpark Steinkreuz
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten befürwortet grundsätzlich die Entwicklung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Als Flächenkulissen dienen die Entwurfsplanungen des Windparks Steinkreuz. Die Flächenkulisse des Windparks soll so optimiert werden, dass die Standorte der Windkraftanlagen mindestens 1000 Meter von Wohnbebauung entfernt sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen des Windparks Steinkreuz aktiv mit zu begleiten und im Gemeinderat entsprechend zu berichten. Die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Speichersdorf soll fortgeführt werden.
Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin-garten (Kindertageseinrichtungssatzung) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die Öffnungs- und Kernzeiten werden wie folgt festgesetzt und sind konzeptionell festzuhalten:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 6.45 Uhr bis 16.00 Uhr.
Gruppenöffnungszeiten nach Auslastung
Kernzeiten:
• Krippe: individuelle Betreuungszeit ab dem Stundenintervall > 1 – 2 Stunden
• Kindergarten: täglich von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Mindestbuchungszeit 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr
• Hort: täglich von 11.15 Uhr/13.00 Uhr bis 14.45 Uhr; Mindestbuchungszeit bis 15.00 Uhr
• Hort-Kurzgruppe: täglich 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr; Mindestbuchungszeit bis 12.15 Uhr
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 22.05.2023
Antrag Elternbeirat Kita auf eine zusätzliche Mittagsbetreuung von Schulkindern
Beschluss:
Eine zusätzliche Betreuung der Schulkinder neben dem Hortangebot am Nachmittag ist nur in der Zeit zwischen 11:15 Uhr und 13:00 Uhr in den Räumen des Horts als Kurzgruppe möglich, sofern im Hort noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Kinder der Kurzgruppe können während der Betreuung am Freispiel der Hortkinder teilnehmen. Es werden keine Hausaufgaben oder gezielte/geplante Angebote in der Kurzgruppe gemacht.
Antrag auf Baugenehmigung, Neubau überdachte Festmistlagerstätte, Fl. Nr. 394/1, Gemarkung Tressau
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 27.03.2023
Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028
Beschluss:
Nach öffentlicher Bekanntgabe der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen werden die Bewerberin Claudia Mayer und die Bewerber Manfred Fischer und Rudi Kohl an das Amtsgericht Bayreuth übermittelt.
Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen; Gewichtungsfaktor
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten fördert Kinder im Bereich Kinderkrippe sowie auch Kindergarten bei Vollendung des dritten Lebensjahres jeweils bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor 2,0. Gleiches gilt auch für Gastkinder.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 06.03.2023
Haushalt 2023; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Brauner wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Antrag beschränkte Erlaubnis Wassergemeinschaft Grub; Stellungnahme Beschlussvorlage SG II/1 vom 28.02.2023 wird bekannt gegeben.
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten hat keine Einwände hinsichtlich der Fortführung der vorhandenen Wasserversorgung. Seitens der Wassergemeinschaft sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einzuhalten und zu gewährleisten.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 13.02.2023
Antrag auf Einleitung eines vorhabensbezogenen Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf den Flurstücken Nr. 303, 305 und 338, Gemarkung Lienlas
Beschluss:
Das Vorhaben soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge
vorzulegen. Anschließend ist das Vorhaben dem Gemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
Antrag auf Einleitung eines vorhabensbezogenen Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf der Fl. Nr. 71, Gemarkung Reislas
Beschluss:
Das Vorhaben soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge
vorzulegen. Anschließend ist das Vorhaben dem Gemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
Errichtung eines Gehweges zwischen Reislas und Kirchenpingarten
Beschluss:
Das Thema wurde ausführlich geprüft und diskutiert. Der Gemeinderat sieht aufgrund der Stellungnahme der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und der zu erwartenden sehr hohen Kosten keine Notwendigkeit für einen Gehweg zwischen
Reislas und Kirchenpingarten. Der Bürgerantrag wird abgelehnt.
Errichtung eines Buswartehäuschens in Langengefäll
Beschluss:
Im Zuge der Außenanlagengestaltung soll ein Buswartehäuschen oder zumindest ein geschützter Unterstand errichtet werden. Die Fläche ist zu befestigen (Pflaster). Mit Max Philipp ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Kostenbeteiligung Beschaffung Vorreinigungswaschmaschine für die Atemschutzgeräte und PSA in der Atemschutzpflegestelle des Marktes Weidenberg
Beschluss:
Im Rahmen der abgeschlossenen Zweckvereinbarung mit dem Markt Weidenberg zum Betrieb einer Atemschutzpflegestelle wird eine Kostenbeteiligung in Höhe 4.251,16 Euro zur Anschaffung einer Vorreinigungswaschmaschine für persönliche
Schutzausrüstung beschlossen. Die Feuerwehrkommandanten der Gemeinde Kirchenpingarten sind zu informieren.
Bestätigungsverfahren zur Wiederwahl des Kommandanten der FF Kirmsees nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) durch die Gemeinde Kirchenpingarten
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Kirmsees am 04.02.23 wiedergewählte Alexander Voit wird zum Kommandanten der FF Kirmsees bestellt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 16.01.2023
Zweckvereinbarung Winterdienst GV-Straße Lienlas-Ahornberg
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Immenreuth über die Erbringung des Winterdienstes auf der GV-Straße Lienlas-Ahornberg zu.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 12.12.2022
Geplante Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost; Vorschlag von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Beschluss:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende Flächen für die Ausweisung als Vorranggebiete von Windenergieanlagen vor:
- Waldgebiet Hahnengrün
- Waldgebiet Langengefäll
- Zwischen Kirmsees und Tressau
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Flächen beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Antrag auf Fördermittel nach der RZWas2021 für die Sanierung von Wasser- und Abwasserleitungen
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt, Maßnahmen im Bereich der Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen durchzuführen. Die Abstimmung hat in Anlehnung an den festgestellten Sanierungsbedarf zu erfolgen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Kirchenpingarten für das Jahr 2021
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festgestellt:
- Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.527.878,04 Euro
- Jahresverlust: 54.887,98 Euro
Der Jahresverlust 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 14.11.2022
Kindertageseinrichtung Gebührenanpassung; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Geschwisterbonus für das zweite Kind wird mit 20,00 EUR, für das dritte und weitere Kind mit 50% in Ansatz gebracht. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro wird ab der dritten Umbuchung im Kindergartenjahr fällig. Umbuchungen müssen bis zum letzten des Vorvormonats (Zugang bei der Verwaltung bzw. in der Kindertageseinrichtung) eingegangen sein.
Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Weiterführung Haushaltskonsolidierung – Überprüfung Gebühren/Nutzungsvereinbarungen Mehrzweckhalle
Beschluss:
Die Gebührenreglung für die Nutzung der Mehrzweckhalle wird ab sofort wie folgt neu festgelegt:
- Für die Nutzung der MZH durch die Grundschule Kirchenpingarten in 40 Wochen = 600 Stunden wird eine Nutzungsgebühr von 4,200,- Euro festgelegt, die intern zu verrechnen ist.
- Für die Nutzung der MZH durch die gemeindeeigene Kindertagesstätte wird eine Nutzungsgebühr von ebenfalls 4,200,- Euro festgelegt, die intern zu verrechnen ist.
- Die Nutzung von Kita und Schule für sonstige Veranstaltungen ist nach dieser Gebührenliste intern zu verrechnen (Flohmarkt, Kaffeekränzchen).
- Der SSV Kirchenpingarten zahlt für die Nutzung der MZH pauschal 1.450,- Euro.
- Für die Nutzung durch den Theaterverein wird folgende Gebühr erhoben: a) Je Tag für die Bühne (die Bühne darf max. 40 Tage stehen): 3,- Euro, b) Je Aufführung: 70,- Euro
- Weitere Gebühren fallen an für: a) Sportliche Nutzung pro Stunde: 8,- Euro, b) Tanzveranstaltungen und sonstige gewinnbringende Veranstaltungen pro Nutzungsstunde (ohne Auf- und Abbau) 30,- Euro
- Sonstige nicht gewinnbringende Veranstaltungen pro Stunde 8,- Euro: a) Die Gebühren erhöhen sich um das Doppelte, wenn der Veranstalter außerhalb des Gemeindebereiches kommt. b) Für die Abrechnung sind die jeweils beantragten Termine maßgeblich, nicht die tatsächlich in Anspruch genommenen Termine (ausgenommen Mehrzeiten gegenüber dem Antrag).
- Bei den Benützungsgebühren sind Heizung und Beleuchtung inbegriffen. Ein erhöhter Stromverbrauch durch zusätzliche Verbraucher (Musikanlage etc.) wird über Stromzähler abgerechnet.
- Für die Nutzung von Veranstaltern außerhalb der Gemeinde ist pro Nutzung eine Kaution von 400,- Euro zu hinterlegen.
- Für die Nutzung der MZH der unter Nr. 5 genannten Veranstaltungen wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.
Die vorliegende Gebührenliste wird beschlossen.
Neufestsetzung der Friedhofsgebühren
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kirchenpingarten
a) Bericht der Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 19.09.2022
Antrag auf Baugenehmigung,
Neubau von 4 Containern zur Lagerung von Tiernahrung auf Fl.Nr. 305/1, Gemarkung Lienlas
Kindertageseinrichtung - Gebührenanpassung
Beschluss:
Die Gebühren werden wie folgt zum 01.01.2023 festgesetzt:
Schulkinder werden mit dem Faktor 1,2 gewichtet, somit muss ein höherer Personalansatz vorgehalten werden als bei Kindergartenkindern (Faktor 1).
- für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 50,-- Euro (bisher), 65,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 60,-- Euro (bisher), 75,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 70,-- Euro (bisher), 85,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 80,-- Euro (bisher), 95,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 90,-- Euro (bisher), 110,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 100,-- Euro (bisher), 125,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 110,-- Euro (bisher), 140,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 120,-- Euro (bisher), 155,-- Euro (neu)
Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Einschulung)
- für eine Buchungszeit von > 3 - 4 Stunden: 85,-- Euro (bisher), 100,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 95,-- Euro (bisher), 110,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 105,-- Euro (bisher), 121,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 115,-- Euro (bisher), 133,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 127,-- Euro (bisher), 147,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 140,-- Euro (bisher), 161,-- Euro (neu)
Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2) – Personalangebot entsprechend hoch
- für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 100,-- Euro (bisher), 110,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 120,-- Euro (bisher), 130,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 140,-- Euro (bisher), 150,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 160,-- Euro (bisher), 165,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 180,-- Euro (bisher), 185,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 200,-- Euro (bisher), 210,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 220,-- Euro (bisher), 230,-- Euro (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 240,-- Euro (bisher), 250,-- Euro (neu)
Geschwisterbonus (bei gleichzeitigem Besuch):
für das zweite Kind 20,-- Euro
für das dritte und weitere Kinder je 50,-- Euro
Umbuchungen müssen bis zum 10. des Vormonats (Posteingang in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Verwaltung) vorliegen; eine Umbuchungsgebühr von je 10,-- Euro wird erhoben.
Zur Entlastung in der Mittagszeit ist eine Küchenkraft einzustellen.
Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen. Die Satzungsänderung ist zur Beschlussfassung auszuarbeiten.
Anpassung Hebesätze Grundsteuer A und B
Beschluss:
Die Hebesätze werden ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A von 370 % auf 380 %
Grundsteuer B von 370 % auf 380 %
Der Satzungsbeschluss folgt.
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 01.08.2022
Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022
Beschluss:
Die Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Festsetzung der Verpflichtungsermächtigungen für die oben genannten voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben des Finanzplans 2023 bis 2025 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 – 2025 werden mit Hinterlegung der Verpflichtungsermächtigungen für die genannten Haushaltsstellen nochmals gebilligt. (Hinsichtlich der Höhe der Einnahmen und der Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts für den Finanzplanungszeitraum ergeben sich keine Änderungen.)
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 25.07.2022
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
- TOP 10 – Erweiterung Kita; Vergabe Bauleistungen
- TOP 11 – Einbau Heizung in Bestand FWGH Tressau
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 25.07.2022
Baugebiet Stockäcker; Sachstandsbericht
Vereidigung eines Feldgeschworenen
Beschluss:
Gemäß Beschluss der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2022 wird Herr Robert Sieber als Feldgeschworener auf Lebenszeit bestellt. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bayreuth, ist entsprechend zu informieren.
Verkehrsrechtliche Anordnung in Kirmsees, rechtsaufsichtliche Beanstandung durch das LRA Bayreuth, Aussetzung des Vollzugs
Beschluss:
Der Beschluss des Gemeinderates Kirchenpingarten vom 07.02.22, TOP 2, wird aufgrund einer rechtsaufsichtlichen Beanstandung des LRA Bayreuth aufgehoben.
Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 04.07.2022
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
- TOP 9 - Erweiterung Kindertageseinrichtung; Vergabe von Bauleistungen
- TOP 10 – Sockelsanierung am ehemaligen Lehrerwohnhaus
Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 07.02.2022
Bürgerantrag, Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Kirmsees
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bürgerantrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb der Ortschaften Kirmsees und Langengefäll zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Kirchenpingarten für das Jahr 2020
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.604.652,01 €
Jahresverlust 49.737,37 €
Der Jahresverlust 2020 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Antrag auf Vorbescheid, Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle, Fl. Nr. 257,
Gemarkung Kirchenpingarten
Antrag auf Vorbescheid, Neubau einer Lagerhalle, Fl. Nr. 123/1,
Gemarkung Kirchenpingarten
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.01.2022
Es wird der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
TOP 10 – Unterhaltsarbeiten GV-Straße Tressau-Fischbach und Befestigung Bauhofzufahrt mit Nebenfläche