Antrag auf Vorbescheid, Fl.Nr. 649, Gemarkung Tressau;
Neubau EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
Widmung Ortsstraße Stockäcker und selbständigen Gehweg
Stockäcker zur und entlang der Hauptstraße
Beschluss A):
Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, neu gebaute Straße auf Fl. Nr. 66, Gemarkung Kirchenpingarten, wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zur Ortsstraße gewidmet.
Die gewidmete Straße beginnt im Norden, abzweigend von der Ortsstraße, Fl. Nr. 374 und 67/1, Gemarkung Kirchenpingarten, und endet im Westen in der Einmündung in die Ortsstraße „Kirchweg“ auf Fl. Nr. 45, Gemarkung Kirchenpingarten.
Länge der Straße 0,000 km - 0,483 km
Bestandteil der Straße ist ein Gehweg mit einer Länge von 0,410 km neben dem Straßenkörper verlaufend.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten.
Beschluss B):
Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, liegende Gehwegfläche wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zum selbständigen Gehweg gewidmet.
Die gewidmete Gehwegfläche beginnt, abzweigend von der Ortsstraße „Stockäcker“ im Süden bei Fl. Nr. 66 und endet südlich entlang der Hauptstraße bei Fl. Nr.67/1, Gemarkung Kirchenpingarten, im Osten.
Länge der gewidmeten Wegfläche: 0,120 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten.
Beschluss C):
Die in der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken,
liegende Gehwegfläche wird mit Wirkung vom 01.02.2024 zum selbständigen Gehweg gewidmet.
Die gewidmete Gehwegfläche beginnt, abzweigend von der Ortsstraße „Stockäcker“ im Süden am Ende/ Wendehammer Fl. Nr. 66 und endet südlich in Übergang zu Fl. Nr. 76, Gemarkung Kirchenpingarten.
Länge der gewidmeten Wegfläche: 0,022 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kirchenpingarten
Behandlung der Empfehlungen aus der Bürgerversammlung vom 23.11.2023
Beschluss:
Die Empfehlungen aus der Bürgerversammlung wurden abgelehnt.