• Luftbild Kirchenpingarten
  • Blick zum Rauhen Kulm
  • Blick zur Kirche
  • Stele mit Bäumen
  • Ausblick von der Gämskopfhütte

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Kirchenpingarten

Hier finden Sie alle Infos und Wissenswertes rund um die Gemeinde Kirchenpingarten.

 


 

Aktuelles

>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus, dem Bauamt und den Kindertageseinrichtungen

 

Die Gemeinde Kirchenpingarten plant die Erschließung und Vermarktung für das Baugebiet „Stockäcker“ mit insgesamt 22 Bauplätzen für Wohnhausbebauung. Weitere Informationen über das Baugebiet finden Sie im Bebauungsplan. Mit den Erschließungsarbeiten wird Mitte September 2022 begonnen.
Mit dem offiziellen Bewerbungsformular der Gemeinde Kirchenpingarten ist es möglich sich für eine Bauparzellen zu bewerben.

Die ruhige Zeit im Jahr - in der KiTa Kirchenpingarten ist das anders Ende November war wieder die Egautaler Puppenbühne bei unseren KiTa Kindern zu Gast. Sie spielten das Stück „Karius und Backtus“. Ein schönes Puppenspiel, bei dem man noch etwas lernen konnte.

Auch unsere Krippenkinder bekamen wieder Besuch von zwei Mamas als Handpuppenspielerinnen. Die Kleinsten in der KiTa waren gespannt und lauschten den Geschichten.

Martinsfest der KiTa Kirchenpingarten
Am 11.11. feierten wir wieder unser traditionelles Martinsfest in der St. Jacobus Kirche. Alle Kinder der KiTa von der Krippe bis zum Hort waren eingeladen, um mit uns zu feiern. Natürlich auch alle Eltern, Omas, Opas, Tanten, Onkels und alle die mitfeiern wollten. Pfarrer Forster und Pfarrer Daum hielten den Gottesdienst und die Kinder der KiTa umrahmten diesen mit Liedern und einem Martinsspiel. Die Kirche war gut gefüllt und die selbst gebastelten Laternen leuchteten vom Seitenaltar.

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S.