Herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Kirchenpingarten
Hier finden Sie alle Infos und Wissenswertes rund um die Gemeinde Kirchenpingarten.
Hier finden Sie alle Infos und Wissenswertes rund um die Gemeinde Kirchenpingarten.
>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus, dem Bauamt und den Kindertageseinrichtungen
Die Gemeinde Kirchenpingarten plant die Erschließung und Vermarktung für das Baugebiet „Stockäcker“ mit insgesamt 22 Bauplätzen für Wohnhausbebauung. Weitere Informationen über das Baugebiet finden Sie im Bebauungsplan. Mit den Erschließungsarbeiten wird Mitte September 2022 begonnen.
Mit dem offiziellen Bewerbungsformular der Gemeinde Kirchenpingarten ist es möglich sich für eine Bauparzellen zu bewerben.
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt von Samstag, 3. Juni 2023 bis einschließlich Sonntag, 11. Juni 2023 geschlossen.
Aktuell arbeiten die Kinder der KiTa Kirchenpingarten an einem großartigen Kunstprojekt. Mit diesem Projekt haben sich die Kinder auch bei der Aktion „Sparda macht’s möglich“ beworben. Selbst die Kleinsten sind mit viel Eifer bei der Sache. Es wird nicht nur gemalt, sondern es entstehen wirklich schöne Kunstwerke. Die Kinder lernen auch Wissenswertes über berühmte Maler, kindgerecht erklärt. Auch haben wir in der KiTa noch einmal Verstärkung bekommen. Laura ist ab sofort unsere neue Kinderpflegerin in der Löwengruppe.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten
Vom 25. April 2023
Friedhofsgebührensatzung (FGS)
der Gemeinde Kirchenpingarten
vom 25. April 2023
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende Satzung:
Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) der Gemeinde Kirchenpingarten
vom 25. April 2023
Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende Satzung:
Vollzug der Wassergesetze;
Wasserverein Eckartsreuth, Gemeinde Kirchenpingarten
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
Vollzug der Wasserhaushaltsgesetze,
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Stockäcker“ in einen namenlosen Graben zum Goldbach durch die Gemeinde Kirchenpingarten
Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Gemeinde Kirchenpingarten die widerrufliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) von einer befestigten Fläche aus dem Baugebiet „Stockäcker“ in den namenlosen Graben zum Goldbach.
Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028
Beschluss:
Nach öffentlicher Bekanntgabe der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen werden die Bewerberin Claudia Mayer und die Bewerber Manfred Fischer und Rudi Kohl an das Amtsgericht Bayreuth übermittelt.
Haushalt 2023; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.