Herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Kirchenpingarten
Hier finden Sie alle Infos und Wissenswertes rund um die Gemeinde Kirchenpingarten.
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Die Gemeinde Kirchenpingarten plant die Erschließung und Vermarktung für das Baugebiet „Stockäcker“ mit insgesamt 22 Bauplätzen für Wohnhausbebauung. Weitere Informationen über das Baugebiet finden Sie im Bebauungsplan. Mit den Erschließungsarbeiten wird Mitte September 2022 begonnen.
Mit dem offiziellen Bewerbungsformular der Gemeinde Kirchenpingarten ist es möglich sich für eine Bauparzellen zu bewerben.
Endlich – am 6. Dezember durfte uns wieder der Nikolaus in der Kita besuchen. Wir übten fleißig Lieder und alle Kinder waren sehr aufgeregt. Da war er nun endlich und brachte kleine Geschenke mit.
Durch in den Straßenraum hineinragende Hecken, Sträucher und Äste kommt es vielerorts zu vermeidbaren Behinderungen und Verkehrsgefährdungen, da insbesondere Verkehrszeichen oft nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können oder Ver- und Entsorgungsfahrzeuge (LKW) in Ästen Schäden an Aufbauten oder Spiegeln davontragen.
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Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
... gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227(TF), beide Gemarkung Kirchenpingarten
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat mit Beschluss vom 04.07.2022 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Wasserverein Muckenreuth, Gemeinde Kirchenpingarten
Antrag auf gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Quellen Muckenreuth. Der Wasserverein Muckenreuth beantragt die gehobene Erlaubnis für Entnahme von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken. Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Quellen 1 und 2 Muckenreuth ist mit Datum vom 31.10.2013 abgelaufen, weshalb die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist.
Verordnung des Landratsamtes Bayreuth über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Kirchenpingarten (Gemarkung Kirchenpingarten) und im gemeindefreien Gebiet Südlicher Hochwald (Gemarkung Kirchenpingarten) zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Ortsteiles Muckenreuth, Gemeinde Kirchenpingarten.
Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen.
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