Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 338, 305 und 303 alle Gemarkung Lienlas mit einer Fläche von insgesamt 7,03 ha, sowie der Fl. Nr. 282, Gemarkung Lienlas mit einer Fläche von etwa 2,65 ha.
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger abgewogen und den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils in der Fassung vom 15.01.2024 gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 338, 305 und 303 alle Gemarkung Lienlas mit einer Fläche von insgesamt 7,03 ha, sowie der Fl. Nr. 282, Gemarkung Lienlas mit einer Fläche von etwa 2,65 ha.
Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)
Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches sind für den Artenschutz auch externe temporäre CEF-Flächen erforderlich, die in der Gemarkung Lienlas auf der Fl. Nr. 282 angelegt werden.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 2 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO erfolgt im Regelverfahren nach. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Durch die Bauleitplanverfahren sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für Sondergebiete zur großflächigen Nutzung der Solarenergie für eine umweltfreundliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik geschaffen werden.
Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 15.01.2024 mit Begründung und Umweltbericht einschließlich umweltbezogener Informationen sind in der Zeit vom
04.03.2024 bis einschließlich 03.04.2024
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.kirchenpingarten.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ einzusehen, ferner auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung vor:
[1] Begründung mit Umweltbericht
[2] Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) vom Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH aus Bayreuth vom 25.08.2023
[3] eingegangene Stellungnahmen zur Bauleitplanung aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
[4] Blendgutachten des Büros DGS aus Berlin vom 29.12.2023
Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen sind verfügbar:
• Stellungnahmen Bayerischer Bauernverband vom 04.10.2023
• Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 06.10.2023
• Stellungnahme Regierung von Oberfranken vom 11.10.2023
• Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom 09.10.2023
• Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost vom 02.10.2023
• Stellungnahme Staatliches Bauamt vom 09.10.2023
• Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt vom 08.09.2023
• Stellungnahme Bund Naturschutz e. V. Ortsgruppe Weidenberg vom 01.10.2023
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Kirchenpingarten, den 09. Februar 2024
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten