Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ im Bereich der Flurstücke Nrn. 338, 305 und 303 alle Gemarkung Lienlas mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes;  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses; Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in der Sitzung vom 24.07.2023 die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „ Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas „ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Geltungsbereich– nicht maßstabsgetreu

B-Plan Solarpark

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 338, 305 und 303 alle Gemarkung Lienlas.

Die Aufstellung des Bebauungsplans vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 2 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO erfolgt im Regelverfahren nach. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Durch die Bauleitplanverfahren sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet zur großflächigen Nutzung der Solarenergie für eine umweltfreundliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik geschaffen werden.

Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegen in der Zeit vom

08.09.2022 bis einschließlich 09.10.2023

in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.kirchenpingarten.de unter dem unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Kirchenpingarten, 15. August 2023
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten