Antrag auf Baugenehmigung, Fl. Nr. 643/1, Gemarkung Lienlas;
Anbau an best. Geräte- und Maschinenhalle
Antrag auf Vorbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Bereich „Steinkreuz“ (Gemarkungen Tressau, Speichersdorf und Kirchenlaibach)
Beschluss:
Da die Interessen der Gemeinde Kirchenpingarten zu den zu prüfenden Belangen (zivile und militärische Belange der Luftfahrt einschließlich der Flugsicherungseinrichtung und Richtfunk; Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen; Belange des Denkmalschutzes) nicht berührt sind, bestehen keine Einwände.
Im Rahmen des späteren umfangreichen Genehmigungsverfahrens sind alle relevanten Belange, wie beispielsweise Immissionsschutz, Natur-, Arten- und Landschaftsschutz und Wasserrecht, zu prüfen.
Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Fuchsendorf Kreuzacker“; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten beschließt den Erlass der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Fuchsendorf Kreuzacker“ im Bereich der Fl. Nrn. 97 (TF), 98, 100 (TF), 101 (TF), 105 (TF), 106 (TF), 107 und 114 (TF), alle Gemarkung Lienlas. Der Entwurf der Satzung mit Begründung vom 11.03.2024 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.454.663,59 €
Jahresverlust 27.489,52 €
Der Jahresverlust 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Haushalt 2024; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss 1:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
Beschluss 2:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2027 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Brauner wird, gemeinsam mit der Verwaltung, beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.