Gründung einer Bürgerstiftung
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten richtet die Stiftung mit dem Namen „Bürgerstiftung Kirchenpingarten“ in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth ein. Die „Bürgerstiftung Kirchenpingarten“ wird nicht als eigenständige Stiftung, sondern als Zustiftung im Rahmen des vorgestellten Konzeptes der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth eingerichtet.
Die Sparkasse Bayreuth bringt ein Stiftungskapital in Höhe von 3.000 Euro ein. Der Zielbetrag von gesamt mind. 10.000 Euro wird durch einen Aufruf für Gründungstifter in der Gemeinde erreicht.
Der Stiftungsrat ist bis auf Weiteres der jeweilige Gemeinderat.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Antrag auf Vorbescheid, Neubau Maschinenhalle auf Fl. Nr. 319,
Gemarkung Kirchenpingarten
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Speichersdorf; Beteiligung als Nachbargemeinde
Beschluss:
Gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Speichersdorf bestehen grundsätzlich keine Einwände.
Es wird jedoch auf die Stellungnahme der Gemeinde Kirchenpingarten „Neufestsetzung eines WSG der Gemeinde Speichersdorf für TB I-III“ verwiesen.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des -Stellvertreters der FF Lienlas nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Lienlas am 31.01.25 neu gewählte Florian Bauer wird zum Kommandanten der FF Lienlas bestellt.
Der neu gewählte Kommandanten-Stellvertreter, Lukas Sieber, hat die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule zu besuchen, da andernfalls diese Bestätigung ihre Wirkung verliert.
Das Lehrgangszeugnis ist der Gemeinde vorzulegen.
Behandlung der Empfehlungen aus der Bürgerversammlung vom 21.11.2024
Beschluss zur ersten Empfehlung:
Die Gemeinde Kirchenpingarten veranstaltet zeitnah eine Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussionsmöglichkeit, bei der:
1. vom Bürgermeister die Einnahmen, aber auch Kosten für die Gemeinde, aus den geplanten 270m hohen Windenergieanlagen vorgelegt werden. Das Ganze mit Herleitung der Zahlen und Quellenangaben.
2. den Bürgern erläutert wird, was für Auswirkungen der massive Photovoltaik Zubau in der Gemeinde und insbesondere in Speichersdorf auf die geplanten Windräder hat, da dies bei Sonne im Sommer zu massiven Abschaltungen und Einnahmeverlusten führen wird. Wo sind hier der Speicher und die Infrastruktur?
3. das Konzept der geplanten Bürgerbeteiligung, mit nachvollziehbaren Zahlen und leicht verständlich erklärt, vorgestellt werden soll.
Der Beschluss wurde durch das Gremium abgelehnt.
Beschluss zur zweiten Empfehlung:
Es soll durch die Gemeinde Kirchenpingarten für einige Tage ein Wetterballon an der Position der Windindustrieanlage 6 (nahe der Straße zwischen Tressau und Kirmsees) auf eine Höhe von 268 Metern steigen gelassen werden. Dadurch soll jeder Bürger die Möglichkeit erhalten, sich selbst zu veranschaulichen, welche baulichen Maßnahmen in diesem Gebiet geplant sind.
Der Beschluss wurde durch das Gremium abgelehnt.