Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde
Kirchenpingarten
a) Bericht der Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und
Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2023 erteilt.
WG Eckartsreuth - Entnahmeerlaubnis; Stellungnahme
Beschluss:
Seitens der Gemeinde Kirchenpingarten bestehen keine Bedenken gegen eine weitere Nutzung der Quellen und der Versorgung der Ortschaft Eckartsreuth mit Trink- und Brauchwasser durch die Wassergemeinschaft Eckartsreuth.