Vom 23. Juli 2024
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kirchenpingarten vom 15. November 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 12/2022) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
1.1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
„a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:
- für eine Buchungszeit von >1 bis 2 Stunden 137,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 162,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 187,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 206,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 231,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 262,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 287,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 316,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 337,50 Euro“
1.2 § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
„b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt):
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 137,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 151,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 166,40 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 183,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 202,15 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 222,40 Euro
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 244,65 Euro“
1.3 § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
„c) für Hortkinder:
- für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 81,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 93,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 106,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 131,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 150,00 Euro
- für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 168,75 Euro
- für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 187,50 Euro
- für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 206,25 Euro
- für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 226,90 Euro
- für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 249,60 Euro“
1.4 In § 5 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „bis spätestens 7.15 Uhr des Fehlta-
ges“ ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrich-
tung“.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.
Weidenberg, 23. Juli 2024
Markus Brauner
Erster Bürgermeister