Vom 12. Dezember 2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS)
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS) vom 02. Dezember 2015 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 30. Dezember 2015, Nr. 01/2016) in der Fassung vom 11. Dezember 2019 wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „2,03“ ersetzt durch den Betrag „2,93“.
2. In § 10 Abs. 3 wird der Betrag „3,02“ ersetzt durch den Betrag „4,40“.
3. § 12 wird wie folgt geändert:
3.1 Absatz 3 wird wie folgt eingefügt: „Gebührenschuldner ist auch die Wohnungseigentümergemeinschaft.“
3.2 Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 4.
3.3 Der bisherige Abs. 4 wird zu Abs. 5.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Weidenberg, 12. Dezember 2023
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten