Anpassung der Realsteuerhebesätze und Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
1. Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A von 380 % auf 282 %
Grundsteuer B von 380 % auf 187 %
Gewerbesteuer von 400 % auf 400 %
2. Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
TOP 3
Stromausschreibung für die Lieferjahre 2026 und 2027
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltung mit der Stromausschreibung für die Lieferjahre 2026 und 2027 zu beauftragen und das günstigste Angebot anzunehmen.
Weiterhin wird der Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS GmbH gekündigt.