Antrag auf Baugenehmigung, Neubau einer Maschinenhalle,
Fl.Nr. 40, Gemarkung Reislas
Änderung der Gebietsgrenze im Bereich der Gemeinde Immenreuth, Landkreis Tirschenreuth, Bezirk Oberpfalz, und der Gemeinde Kirchenpingarten, Landkreis Bayreuth, Bezirk Oberfranken; Anhörungsverfahren
Beschluss:
Mit der im Schreiben der Regierung der Oberpfalz Zeichen ROP-SG12-1402.1-7-11-23 vom 19.02.2026 beschriebenen, beschriebenen Gebietsänderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Immenreuth (Landkreis Tirschenreuth, Bezirk Oberpfalz) und der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth, Bezirk Oberfranken), welche durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weiden i.d.Opf., Außenstelle Tirschenreuth (ADBV) mit Schreiben vom 04.08.2025, Az. Vm 5210 – VormL 38 angeregt wurde, besteht Einverständnis.
Der Anpassung von Orts- bzw. Kreisrecht an die neuen Grenzen wird zugestimmt.
Das Ortsrecht der aufnehmenden Gemeinde, des aufnehmenden Landkreises sowie des aufnehmenden Bezirks soll sich auf das aufnehmende Gebiet erstrecken. Eine davon abweichende Regelung ist nicht notwendig.
Haushalt 2026; Erlass der Haushaltssatzung
1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025 bis 2029 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Die Verantwortlichen der gemeindlichen Einrichtungen sind über die Situation zu unterrichten und werden weiterhin zum Sparen angehalten.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Brauner wird, gemeinsam mit der Verwaltung, beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.