Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 28.07.2025

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (Windpark Steinkreuz); Beteiligung als Standortgemeinde    
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten erhebt im Rahmen der Beteiligung nach § 10 Abs. 5 BImSchG keine Einwände gegen das geplante Vorhaben. Die Abschaltautomatik zur Einhaltung der schattenwurftechnischen Anforderungen ist einzubauen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben. Die Einhaltung aller immissionschutzrechtlichen Werte ist fortlaufend zu überprüfen. Ferner sind alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Die Sperrung der Spazierroute Nord (alte Handelsstraße) und anderer Verkehrsanlagen ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, ohne dass eine Gefährdung für Leib und Leben besteht.
Aufgrund der Lage im Windkraft-Vorranggebiet sind keine Belange nach § 15 BauNVO berührt und es sind keine weiteren baulichen Nutzungen im Einwirkungsbereich zu erwarten. Auf den Bebauungsplan Kirmsees Lettenschlag ist zu achten. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Berufung des Gemeindewahlleiters/in und dessen Stellvertreter/in für die Kommunalwahl 2026 gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)    
Beschluss:
Gemäß Art. 5 Abs. 1 des GLKrWG wird Claudia Mayer zur Gemeindewahlleiterin und Claudia Busch zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen. Die Berufung ist der Rechtsaufsicht anzuzeigen.


TOP 4
Kommunale Wärmeplanung - Einleitung des Verfahrens    
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Das vereinfachte Verfahren für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gemäß §§ 4, 22 WPG i. V. m. § 9 der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) ist anzuwenden. 
Vorbehaltlich der Zustimmung der weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg soll die Erstellung im Konvoi-Verfahren nach § 4 Abs. 2 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn erfolgen. Durch die Verwaltung ist eine Zweckvereinbarung zu erstellen. 
Als interne Projektleitung wird der Bauamtsleiter Stefan Lauterbach festgelegt. Zur Unterstützung ist ein Dienstleister zu beauftragen. Die Verwaltung wird angewiesen Angebote für einen Dienstleister einzuholen. 
Die Konnexitätszahlung durch den Freistaat Bayern ist zu beantragen.
Die Öffentlichkeit ist über den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens (§13 Abs. 1 Nr. 1 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn) nach § 13 Abs. 2 WPG zu informieren.


Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)    
Beschluss 1:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. 
Beschluss 2:
Der Ablösebetrag gemäß § 3 Abs. 3 der Stellplatzsatzung wird ab 01. Oktober 2025 auf 4.000 € je Stellplatz festgelegt.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Kirchenpingarten    
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und 
Behandlung der Niederschriften   
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. 
b) Feststellung der Jahresrechnung
In der Sitzung am 05.05.2025 wurde bereits Kenntnis von der Jahresrechnung 2024 genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. 
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen. 
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2024 erteilt.


TOP 7
Anhörung zur geplanten Auflösung und Eingliederung des gemeindefreien Gebiets „Fichtelberg“ in das Gebiet der Gemeinden Fichtelberg, Mehlmeisel und Warmensteinach    
Beschluss:
Mit der Auflösung des gemeindefreien Gebiets „Fichtelberg“ besteht grundsätzlich Einverständnis. Gegen die Eingliederung in die Gemeindegebiete Fichtelberg, Mehlmeisel und Warmensteinach werden jedoch Einwände erhoben. Aus Gründen des öffentlichen Wohls (u. a. potentielle Wertschöpfung und Wahrung des kommunalen Friedens) sind bei der Eingliederung alle vier angrenzenden Gemeinden flächenmäßig zu berücksichtigen. Zudem wird angemerkt, dass die aktuell geplante Aufteilung aus dem vorgelegten Lageplan nicht klar erkennbar ist.