Vereidigung der neuen Mitglieder des Gemeinderates
Die neugewählten Mitglieder des Gemeinderates, Sabrina Krockauer, Kathrin Lauterbach, Martin Legath, Tobias Pfänder und Philipp Schmidt, leisten den Eid nach Art.31 Abs. 4 GO. Der Eid wird ihnen vom Ersten Bürgermeister abgenommen.
Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister
Beschluss:
Für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates werden zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister (Zweite/r und Dritte/r Bürgermeister/Bürgermeisterin) gewählt.
Wahl der weiteren Bürgermeister
a) Wahl Zweiter Bürgermeister:
Name Stimmen ungültig
Busch, Roland 7 0
Sieber, Robert 4 0
Lauterbach, Kathrin 1 0
Auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister nimmt der Gewählte die Wahl an und bedankt sich. Amtsannahmeerklärung wird unterzeichnet.
b) Wahl Dritter Bürgermeister:
Name Stimmen ungültig
Opitz, Andreas 5 0
Sieber, Robert 8 0
Auf Befragen durch den Ersten Bürgermeister nimmt der Gewählte die Wahl an und bedankt sich. Amtsannahmeerklärung wird unterzeichnet.
Vereidigung der weiteren Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister vereidigt die weiteren Bürgermeister nach Art. 27 KWBG.
Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Erlass einer Geschäftsordnung
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die besprochene Geschäftsordnung, die Gegenstand der Beratung war und Bestandteil des Beschlusses ist. Die Geschäftsordnung wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Bestellung von Mitgliedern des Gemeinderates für Ausschüsse, Versammlungen und sonstige Institutionen sowie von Beauftragten
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die Gemeinde in der Schulverbandsversammlung des Mittelschulverbandes Weidenberg durch den ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird. Der erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter (vgl. Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten. Für die weitere Bestellung weiterer Verbandsräte erfolgt die Sitzverteilung auf Grundlage Art. 33 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 i. V. m. § 7 der Geschäftsordnung.
Die folgenden Mitglieder und Vertreter für die genannten Ausschüsse und/oder Positionen werden benannt:
1. Gemeinschaftsversammlung VG Weidenberg --> BGM plus 2 Sitze
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
1. Bürgerm. Markus Brauner 2. Bürgermeister
CSU/CWG Roland Busch Andreas Opitz
WG Robert Sieber Matthias Siebeneichner
2. Schulverbandsversammlung Mittelschulverband --> nur BGM
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
1. Bürgerm. Markus Brauner 2. Bürgerm. Roland Busch
3. Rechnungsprüfungsausschuss (beratend): --> 4 Ausschussmitglieder
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
CSU/CWG Roland Busch Sebastian Popp
CSU/CWG Andreas Opitz Armin Schicker
WG Sabrina Krockauer Kathrin Lauterbach
WG Tobias Pfänder Patrick Scherm
Daraus Vorsitzende: Sabrina Krockauer
4. Arbeitskreis Baumaßnahmen und Liegenschaften
Gruppierung Mitglied Stellvertreter
CSU/CWG Armin Schicker Martin Legath
CSU/CWG Sebastian Popp Philipp Schmidt
WG Patrick Scherm Matthias Siebeneichner
WG Tobias Pfänder Robert Sieber
5. Jugendbeauftragte:
Kathrin Lauterbach und Martin Legath
6. Seniorenbeauftragte:
Roswitha Scherm
7. Organisationsgruppe Veranstaltungen:
Matthias Siebeneichner und Philipp Schmidt
8. Feuerwehrreferenten:
Matthias Siebeneichner, Philipp Schmidt, Patrick Scherm, Martin Legath
9. Referenten/innen für Energiemanagement und Klimaschutz:
Sabrina Krockauer, Mattias Siebeneichner, Andreas Opitz, Sebastian Popp
10. SiSo-Netz:
Erster Bürgermeister lt. Satzung SiSo-Netz
11. Steuerungsgruppe ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge:
Mitglied
1. Bürgermeister Markus Brauner
2. Bürgermeister Roland Busch
Weiteres Mitglied Tobias Pfänder Stellvertreter: Andreas Opitz
12. Fraktionssprecher (Fraktionsstärke 3 Mitglieder):
Es werden keine Fraktionssprecher benannt.
13. Vertreter Landschaftspflegeverband:
Als Vertreter der Gemeinde Kirchenpingarten wird der Erste Bürgermeister benannt.
Antrag Gemeinderat Roland Busch: Bekanntgabe von Bauherrndaten in öffentlicher Gemeinderatssitzung
Beschluss:
Der Gemeinderat erhält mit der Ladung die Bauherrendaten. In der öffentlichen Sitzung werden die Daten, wie Namen und Adressen, geschwärzt.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Kirchenpingarten für das Jahr 2024
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Kirchenpingarten wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 1.363.185,58 €
Jahresverlust 4.608,70 €
Der Jahresverlust 2024 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresverlust 2019 in Höhe von 24.960,64 € wird aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Die Verrechnungsverbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen.
Zukünftige Gewinne der Wasserversorgung der Gemeinde Kirchenpingarten werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt.