Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS)

Vom 12. Dezember 2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS)

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS) vom 02. Dezember 2015 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 30. Dezember 2015, Nr. 01/2016) in der Fassung vom 11. Dezember 2019 wird wie folgt geändert:

1. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Betrag „2,03“ ersetzt durch den Betrag „2,93“.

2. In § 10 Abs. 3 wird der Betrag „3,02“ ersetzt durch den Betrag „4,40“.

3.  § 12 wird wie folgt geändert:

3.1 Absatz 3 wird wie folgt eingefügt: „Gebührenschuldner ist auch die Wohnungseigentümergemeinschaft.“

3.2 Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 4.

3.3 Der bisherige Abs. 4 wird zu Abs. 5.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Weidenberg, 12. Dezember 2023

Markus Brauner

Erster Bürgermeister

Gemeinde Kirchenpingarten