Herzlich willkommen auf der Internetseite der Gemeinde Kirchenpingarten
Hier finden Sie alle Infos und Wissenswertes rund um die Gemeinde Kirchenpingarten.
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Das Landratsamt Bayreuth erteilt dem Wasserverein Muckenreuth die widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers auf der Flurnummer 1237/0, Gem. Kirchenpingarten.
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.
Kirchenpingarten, 18. März 2023
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten
Das Landratsamt Bayreuth erteilt dem Kapellenbauverein Lienlas e.V. die widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Teiches (Fl.-Nr. 455, Gem. Lienlas) sowie des anschließenden namenlosen Grabens in die Haidenaab, für die Einleitung von Filterrückspülwasser und Überlaufwasser aus der Wasseraufbereitungsanlage Lienlas-Fuchsendorf.
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.
Kirchenpingarten, 18. März 2023
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten
Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung finden Sie hier.
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Wasserverein Muckenreuth, Gemeinde Kirchenpingarten
Antrag auf gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Quellen Muckenreuth. Der Wasserverein Muckenreuth beantragt die gehobene Erlaubnis für Entnahme von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken. Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Quellen 1 und 2 Muckenreuth ist mit Datum vom 31.10.2013 abgelaufen, weshalb die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist.
Verordnung des Landratsamtes Bayreuth über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Kirchenpingarten (Gemarkung Kirchenpingarten) und im gemeindefreien Gebiet Südlicher Hochwald (Gemarkung Kirchenpingarten) zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Ortsteiles Muckenreuth, Gemeinde Kirchenpingarten.
Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen.
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Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung finden Sie hier.
Die Grundsteuer 2023 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung der Gemeinde Kirchenpingarten nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Gemeinde Kirchenpingarten sucht für die kommunale Kindertageseinrichtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/in (m/w/d) unbefristet in Voll- oder Teilzeit.