Vollzug der Wassergesetze; Wassergemeinschaft Eckartsreuth, Gemeinde Kirchenpingarten

Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für das Ableiten und Entnehmen von Grundwasser aus der Quelle Eckartsreuth, Fl.-Nr. 928, Gem. Kirchenpingarten, Gemeinde Kirchenpingarten, der Wassergenossenschaft Eckartsreuth

Die Wassergenossenschaft Eckartsreuth beantragt die gehobene Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken. Die bisherige Erlaubnis war bis 31.12.2022 befristet, weshalb die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist.

Die Planunterlagen, aus denen das konkrete Vorhaben zu entnehmen ist, liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 16 zur Einsichtnahme aus.

Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 02. Oktober 2024 und endet am 06. November 2024

Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95488 Bayreuth, Zimmer Nr. 222, erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
  • dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann;
  • dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
  • dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Die Planunterlagen
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Weidenberg,18.September 2024
Gerhard Herrmannsdörfer
Stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg