Kirchenpingarten, 14. Dezember 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Sachstandsbericht zur Sanierung der GV-Straße Tressau–Fischbach
Beschluss:
Die Erläuterung durch Ingenieur Gebhardt wird zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit der Planung fortzufahren.
Bebauungsplan "Kirmsees Lettenschlag" mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Kirmsees Lettenschlag“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 566 (TF), 566/1 und 416 Gemarkung Tressau. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beschluss zur erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung:
Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Da diese Änderungen lediglich die Ausgleichsfläche betreffen, ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung, eingeschränkt auf die Änderungen, durchzuführen. Die Auslegungsfrist wird auf 2 Wochen festgesetzt.
Bauantrag, Anbau eines Freisitzes an ein best. Nebengebäude und Neubau eines Pavillons, Fl. Nr. 128, Gemarkung Kirchenpingarten
Wasserrecht; Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Kirchenpingarten und Misch- und Oberflächenwasser im Einzugsgebiet der Kläranlage Kirchenpingarten
Beschluss:
Gemäß den erstellten Unterlagen des Ingenieur-Büros Miller, Nürnberg, ist das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren in die Wege zu leiten und die beschränkte Erlaubnis zu beantragen.
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 02.11.2020
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
TOP 9; Auftragsvergabe Wartung Drosseleinleitung an den Regenüberlaufbecken
TOP 10; Vergabe Prozessleitsystem für die Kläranlage Kirchenpingarten
TOP 15; Beschaffung eines Schieberdrehgerätes für das Wasserwerk
TOP 16; Beschaffung Akku-Geräte für den Bauhof
Verleihung der Ehrenbezeichnung „ Altbürgermeister“ an den ehemaligen Bürgermeister Klaus Wagner
Beschluss:
Dem ehemaligen Bürgermeister Klaus Wagner wird mit Wirkung vom 15. Dezember 2020 die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ verliehen.
Kirchenpingarten, 2. November 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Bebauungsplan "Reislas Gemeindeäcker",
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Reislas Gemeindeäcker“ vom 05.10.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren fortgesetzt.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Wasserabgabesatzung - WAS - );
Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Wasserabgabesatzung – WAS - ) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Digitale Alarmierung und Beschaffung digitale Funkmeldeempfänger für die Feuerwehren
Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten; Erweiterung
Beschluss:
Ein Konzept für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Kirchenpingarten ist auszuarbeiten. Die Planungsleistungen sind auszuschreiben.
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 05.10.2020
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
TOP 12; Vergabe Ingenieurleistungen Wasserrecht
TOP 13; Software für das Feuerwehrwesen
TOP 14; Neuasphaltierung Flurweg bei Schmetterslohe
Kirchenpingarten, 5. Oktober 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Vorstellung Bericht Ingenieurbüro Miller zum Zustand der Kläranlage, Mischwasser- und Niederschlagswasserbehandlung im Einzugsgebiet der Kläranlage Kirchenpingarten
Beschluss:
Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen. Anhand der Unterlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Bauantrag Anbau Carport an best. Wohnhaus, Fl. Nr. 647/1, Gemarkung Lienlas
Bebauungsplan "Kirmsees Lettenschlag",
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Kirmsees Lettenschlag“ vom 28.09.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren fortgesetzt.
Bebauungsplan "Reislas Gemeindeäcker",
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Reislas Gemeindeäcker“ vom 05.10.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren fortgesetzt.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Kirchenpingarten
a) Bericht der Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchenpingarten für das Jahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2019 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2019 erteilt.
Kirchenpingarten, 7. September 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Einbeziehungssatzung "Langengefäll-West" im Bereich der Fl. Nr. 132,
Gemarkung Reislas, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Langengefäll-West“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss Einbeziehungssatzung:
Die in der Abwägungsvorlage genannten Änderungen wurden eingearbeitet.
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Einbeziehungssatzung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bebauungsplan "Reislas Gemeindeäcker" mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanunterlagen in Abstimmung mit dem Vorhabensträger einzuarbeiten und dem Gemeinderat den geänderten Entwurf zur Abstimmung vorzulegen.
Einbeziehungssatzung "Beamtengässchen" im Bereich der Fl. Nr. 59, Gemarkung Tressau; aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Beschluss:
Das Verfahren zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Beamtengässchen“ im Bereich der Fl. Nr. 59, Gemarkung Tressau, wird eingestellt.
Bebauungsplan Stockäcker, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss Flachdach:
Das Flachdach wird als Dachform nicht zugelassen.
Beschluss Dachformen:
Die im Entwurf festgelegten Dachformen (Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Pultdach, versetztes Pultdach, Zeltdach) sollen wie vorgeschlagen zulässig sein.
Beschluss Einfriedungen:
Einfriedungen sollen, wie im Entwurf unter Nr. 4.1 dargestellt, zulässig sein.
Beschluss Bebauungsplan:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Stockäcker“ vom 07.09.2020 mit den bereits beschlossenen Änderungen der zulässigen Dachformen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Vorlage der Jahresrechnung 2019 und Bekanntgabe an den Gemeinderat Kirchenpingarten
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchenpingarten nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2019. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Kirchenpingarten, 3. August 2020
Sitzung des Gemeinderates Kirchenpingarten
Bauantrag, Neubau EFH mit Doppelgarage, Fl. Nr. 1102 Eckartsreuth,
Gemarkung Kirchenpingarten
Brand- und Katastrophenschutz; Fortschreibung des überörtlichen Gerätebeschaffungsplans
Beschluss:
Eine Meldung zum überörtlichen Gerätebeschaffungsplan wird nicht abgegeben.
Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.07.2020
Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
Beschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) für die Gemeinde Kirchenpingarten,
FF Kirchenpingarten, Auftragsvergabe EU-Verfahren
Beschluss:
Der Auftrag für die Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges wird für die Lose 1- Fahrgestell mit Aufbau - an die Fa. Magirus Deutschland GmbH, Graf-Arco-Str. 30, 89079 Ulm, vergeben.
Der Auftrag für Los 2- feuerwehrtechnische Beladung – wird an die Fa. Magirus Deutschland GmbH, Graf-Arco-Str. 30, 89079 Ulm, vergeben.
GV- Straße Tressau – Fischbach; Straßensanierung/Straßenerneuerung
Beschluss:
Die Baugrunduntersuchung ist zu beauftragen. Anhand dieser soll das Ing. Team,
Hr. Gebhardt, mögliche Sanierungskonzepte mit Kosten erarbeiten und dem Gemeinderat vortragen. Danach wird Weiteres entschieden.
Sanierung Neuverlegung Heizleitung MZH
Beschluss:
Der Auftrag zur Sanierung/Erneuerung der Heizleitungen wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Günthner aus Speichersdorf, zum Angebotsbruttobetrag vergeben.
Umbau Kindertagesstätte Kirchenpingarten - Vergabe von Bauleistungen
a) Bodenbelagsarbeiten
Beschluss zu a):
Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Fa. Bandorf aus Bayreuth zum Angebotspreis vergeben.
b) Malerarbeiten
Beschluss zu b):
Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Fa. Haberkorn aus Weidenberg zum Angebotspreis vergeben.
c) Kücheneinrichtung
Beschluss zu c):
Der Auftrag für die Kücheneinrichtung wird an die Fa. Möbel Hertel aus Gesees zum Angebotspreis vergeben.