Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ . . .
. . . gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF) alle Gemarkung Kirchenpingarten;
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF), beide Gemarkung Kirchenpingarten beschlossen. In der öffentlichen Sitzung am 04.04.2022 wurde der geänderte Entwurf gebilligt und die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)
Durch die Einbeziehungssatzung soll eine städtebaulich sinnvolle Abrundung erfolgen.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 34 Abs. 6 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls hier veröffentlicht:
Einbeziehungssatzung | Begründung | Stellungnahme | Datenschutzhinweis
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht zur Einbeziehungssatzung
• Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe Bayreuth vom 07.02.2022
• Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom 17.02.2022
• Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25.01.2022
• Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 26.01.2022
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Kirchenpingarten, den 14. April 2022
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten
Schließtag in der Kindertageseinrichtung
Die Kindertageseinrichtung in Kirchenpingarten bleibt am
Freitag, 27. Mai 2022 ganztägig geschlossen.
Jahreshauptversammlung SSV Kirchenpingarten
Freitag, 20.05.2022, 19:30 Uhr
Jahreshauptversammlung SSV Kirchenpingarten am Sportgelände.
Im Anschluss findet die Jahreshauptversammlung des Förderkreises statt.
Einladung zur Jahreshauptversammlung der FF Kirmsees
Hiermit werden zur Jahreshauptversammlung alle aktiven und passiven Feuerwehrkamerad*innen sowie Vereinsmitglieder der Feuerwehr Kirmsees eingeladen.
Es wird um Erscheinen in Uniform gebeten.
Zeit: 15.05.2022, 10:00 Uhr
Ort: Feuerwehrgerätehaus Kirmsees
Viel los beim Förderverein der KiTa Kirchenpingarten
Erstmals veranstalteten wir am 3. April eine Ostereiersuche auf dem Gelände des MSC Frankenpfalz. Es waren über 70 Kinder angemeldet und machten sich, zusammen mit ihren Eltern auf die Suche nach den versteckten Ostereiern.
Das Wetter spielte perfekt mit, so dass alle auch noch etwas sitzen blieben. Es gab genug zu essen und trinken für Groß und Klein. Auch einen kleinen „Handmade-Basar“ hatten wir vorbereitet. Es war für alle ein toller Nachmittag. Vielen Dank an alle, die dazu beigetragen haben.
Am Samstag drauf hielten wir endlich unseren Frühjahrs- & Sommerbasar im Gemeindezentrum. Dieser war wieder sehr gut besucht. Wir hatten eine Menge zum Verkauf und viele Käufer machten sich auf den Weg zu uns. Natürlich durfte auch hier das leibliche Wohl nicht zu kurz kommen. Auch hier ein Dank an alle, die uns hierbei unterstützt haben.

KiTa Kirchenpingarten - der Osterhase war da
Endlich konnten wir wieder eine Osterfeier in der KiTa halten. Es wurden gemeinsam Lieder gesungen und die Ostergeschichte erzählt. Wir schauten auch einen schönen Film über die Ostergeschichte. Die Kinder waren sehr gespannt.
Ob der Osterhase auch in der KiTa etwas versteckt hat? Natürlich – jedes Kind fand ein gefülltes Osternest auf seinem Garderobenplatz. Die Freude war groß und viele der Kinder verabschiedeten sich in die verdienten Osterferien.

Ausschreibung Schulbusaufsicht (m/w/d)
Die Gemeinde Kirchenpingarten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Schulbusaufsicht (m/w/d)
im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
Die Arbeitszeit beträgt während des Schulbetriebes (Montag bis Freitag) täglich
(außer Ferienzeiten) von 11.00 Uhr bis 11.40 Uhr und von 12:55 Uhr bis 13:25 Uhr.
Für Rückfragen steht Ihnen der Erste Bürgermeister Markus Brauner unter der Telefonnummer 0175 8850355 oder Frau Johanna Subirre von der Personalverwaltung unter der Tel.-Nr. 09278 977-26 zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die
Gemeinde Kirchenpingarten, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die elektronischen Bewerbungen werden wir spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens löschen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.
Baugebiet Stockäcker - Vermarktung von Bauparzellen
Die Gemeinde Kirchenpingarten plant die Erschließung und Vermarktung für das Baugebiet „Stockäcker“ mit insgesamt 22 Bauplätzen für Wohnhausbebauung.
Ab sofort ist es möglich sich offiziell um eine der Bauparzellen zu bewerben. Hierfür ist das offizielle Bewerbungsformular der Gemeinde Kirchenpingarten zu verwenden.
Der Kaufpreis ist abhängig von den tatsächlichen Erschließungskosten und kann aktuell noch nicht verbindlich genannt werden. Die endgültige Festlegung obliegt dem Gemeinderat. Nach aktueller Kostenschätzung wird von einem Preis incl. Herstellungskosten von 120,00 € / m² ausgegangen. In den Reservierungsvereinbarungen wird ein Rücktrittsrecht für den Bewerber festgehalten, für den Fall, dass der Kaufpreis einen Betrag von 130,00 €/m² überschreitet.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular ist an die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.
Die Vergabe der Bauparzellen erfolgt anschließend und obliegt dem Gemeinderat Kirchenpingarten bzw. dem Ersten Bürgermeister.
Bebauungsplan Stockäcker | Bewerbungsformular | Übersicht Parzellen
KiTa Kirchenpingarten - Zirkustag statt Faschingsfeier

Leider musste unsere geplante Faschingsfeier aufgrund zu vieler Corona-positiver Kinder in der KiTa ausfallen. Die meisten Kinder waren in Quarantäne oder selbst erkrankt. Da hätte das Feiern einfach keinen Spaß gemacht. Das Motto des Faschings war in diesem Jahr „Zirkus“.
Um den Kindern trotzdem einen Tag mit den großartigen Kostümen zu ermöglichen, machten wir nach den Faschingsferien einfach einen „Zirkustag“. Wir tanzten, lachten, machten Spiele und hatte einfach mal wieder Spaß zusammen. Es waren Löwen, Tiger, Giraffen und noch vieles andere mehr in der KiTa zu Gast.
In der KiTa wird es aber nicht ruhig, am 03.04.2022 veranstalten wir zusammen mit dem Elternbeirat und dem Förderverein eine Ostereiersuche für Kinder der Gemeinde Kirchenpingarten. Am 09.04.2022 findet dann endlich unser Frühjahrs-/Sommerbasar statt.
Ihr seht, in der KiTa Kirchenpingarten wird es nie langweilig.
Neue Mitarbeiterin in der Kita
Bürgermeister Brauner begrüßt Kastner Patrizia, unsere neue Mitarbeiterin für die Kindertagesstätte Kirchenpingarten. Sie verstärkt unser Kita-Team in Kirchenpingarten schon ab dem 01.01.2022.
Wir wünschen unserer neuen Mitarbeiterin einen guten Start in unserer Gemeinde und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.

Festsetzung der Grundsteuer 2022
Festsetzung der Grundsteuer 2022 (PDF)
Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“
. . . gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF) alle Gemarkung Kirchenpingarten;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF), beide Gemarkung Kirchenpingarten beschlossen.

Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)
Durch die Einbeziehungssatzung soll eine städtebaulich sinnvolle Abrundung erfolgen.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 34 Abs. 6 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls hier veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Kirchenpingarten, den 14. Dezember 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten
Anmeldung Kindertageseinrichtung
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2022 bei uns einzureichen.
Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2022 über das Bürgerserviceportal an.
Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.
Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Kirchenpingarten. Gern können Sie aber auch bei einem persönlichen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung Frau Wachs (0 92 78) 16 27 in Verbindung.
Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Ansprechpartner:
Frau Mayer 09278 977-48
Frau Schneck 09278 977-78
Frau Trautner 09278 977-23
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses . . .
. . . für den Bebauungsplan „Reislas Gemeindeäcker“ im Bereich der Fl. Nrn. 40 (TF), 41 (TF) und 41/1, alle Gemarkung Reislas
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat mit Beschluss vom 25.10.2021 den Bebauungsplan „Reislas Gemeindeäcker“ im Bereich der Fl. Nrn. 40 (TF), 41 (TF) und 41/1, alle Gemarkung Reislas als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung/Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel
des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, ist darzulegen.
5. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis
42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches
herbeigeführt wird.
Kirchenpingarten, den 17. November 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten
Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung . . .
. . . des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchenpingarten im Bereich der Fl. Nr. 40 (TF) Gemarkung Reislas
Aufgrund des Ablaufs der Frist gemäß § 6 Abs. 4 BauGB gilt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 40 (TF) Gemarkung Reislas als genehmigt. Dies wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Kirchenpingarten, den 17. November 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG –
. . . vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl S. 1408) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737)
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Filterrückspül- und Überlaufwasser aus der Wasseraufbereitungsanlage Lienlas/Fuchsendorf in einen Teich bzw. in einen namenlosen Graben durch den Kapellenbauverein Lienlas e.V. (Wasserverband Lienlas-Fuchsendorf).
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.
Weidenberg, 18. Oktober 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
KiTa Kirchenpingarten – wir haben einen neuen Elternbeirat
In diesem Jahr konnte die Elternbeiratswahl in Präsenz in unserer KiTa stattfinden. Es waren viele Eltern anwesend und auch der 1. Bürgermeister nahm sich Zeit, um bei der Wahl dabei zu sein. Er informierte die Eltern darüber, wie die Planungen für eine neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe laufen. Sonja Walberer legte den Rechenschaftsbericht für das letzte KiTa Jahr vor.
Es waren schnell einige Kandidatinnen gefunden, die gerne dem Elternbeirat angehören würden. Nach geheimer und schriftlicher Wahl setzt sich der neue Elternbeirat wieder aus sechs Personen zusammen.
1. Vorsitzende: Sonja Walberer
2. Vorsitzende: Sabine Schober
Schriftführerin: Katja Heinz
Weitere Mitglieder: Daniela Panzer und Katja Knoll
Wir wünschen dem neu gewählten Team ein glückliches Händchen für die bevorstehenden Aufgaben. Wir freuen uns auf die gemeinsamen Aktivitäten mit dem Förderverein, dem KiTa Team und den Familien.
Die erste gemeinsame Aktion wird der Spielzeug-Basar am 20.11.2021 im Gemeindezentrum in Kirchenpingarten sein.

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) (PDF)
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. BauGB
. . . für den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchenpingarten im Bereich der Fl. Nr. 182 und 181/2, beide Gemarkung Kirchenpingarten
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in der Sitzung vom 14.06.2021 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchenpingarten im Bereich der Fl. Nr. 182 und 181/2, beide Gemarkung Kirchenpingarten gebilligt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Festsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung liegen in der Zeit vom
09.07.2021 bis einschließlich 09.08.2021
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Es wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB)
Kirchenpingarten, 14. Juni 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses . . .
. . . für die 2. Änderung/Teilaufhebung des Bebauungsplans „Kirchenpingarten 2“ der Gemeinde Kirchenpingarten für den Bereich der Fl. Nr. 182, Gemarkung Kirchenpingarten im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat mit Beschluss vom 14.06.2021 die 2.Änderung/Teilaufhebung des Bebauungsplans „Kirchenpingarten 2“ der Gemeinde Kirchenpingarten für den Bereich der Fl. Nr. 182, Gemarkung Kirchenpingarten beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Jedermann kann die Änderungssatzung mit der Begründung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungsplanänderung und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Kirchenpingarten, 15. Juni 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Internetauftritt - Hinweis für Gewerbetreibende
Die Gemeinde Kirchenpingarten beabsichtigt, auf ihrer Webseite unter dem Menüpunkt „Gewerbe“ eine Übersicht über Gewerbe, Handwerksbetriebe etc. zu erstellen, welche von allen Gewerbetreibenden zur Präsentation genutzt werden kann.
Dabei sollen Namen, Anschrift, Gewerbeart und Kontaktdaten sowie Homepage und Mailadresse angegeben werden. Damit haben Interessenten Zugriff auf eine Schnellübersicht mit allen wichtigen Kontaktdaten.
Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Jürgen Braun
09209 1251
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oder
Sabine Schwarz
09278 977-82
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Freilaufende Hunde und Verunreinigung von Flächen
Beschwerden über einzelne freilaufende und streunende Hunde in jüngster Zeit nehmen zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Freilaufenlassen von Hunden außerhalb der Ortschaft, besonders in der Nähe von Waldgebieten, verboten ist. Innerhalb der Ortschaften und in Baugebieten kommt es wiederkehrend vor, dass sich Fußgänger und vor allem Kinder von freilaufenden Hunden belästigt und bedroht fühlen. Dies stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, der wir entgegenwirken müssen, sie ggf. auch unterbinden.
Bei derartigen Beschwerden gibt es die Möglichkeit der sicherheitsrechtlichen Anordnung, die in Form eines Anlein-, Maulkorb- oder Zwingerzwang erfolgen kann.
In schwerwiegenden Fällen kann es zur Untersagung der Hundehaltung kommen. Wir bitten deshalb die Hundehalter mit Nachdruck, im Rahmen ihrer Verantwortung den Hund innerhalb der Ortschaften, insbesondere in der Nähe von Kinderspielplätzen, anzuleinen, um Belästigung der Mitmenschen vorzubeugen.
Ein großes Anliegen ist auch die Beseitigung des Hundekots. Diese Verunreinigung in Wiesen, landwirtschaftlichen Flächen und Grünbereichen sind nicht nur unschön, sondern auch gefährlich. Kommt der Hundekot in das Tierfutter, können Krankheiten auftreten, die bis zu vereinzelten Todesfällen führen können.
Hundekot im Bereich der Grünflächen, insbesondere im Kinderspielbereich, ist seuchenhygienisch äußerst bedenklich.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend beseitigt werden, um möglichen Bußgeldern oder haftungsrechtlichen Folgen vorzubeugen.
Weidenberg, Mai 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung
In der Gemarkung 2455 Kirchenpingarten wurde im Jahr 2020 eine Nachschätzung nach Feldvergleich durchgeführt. PDF
Satzung über die Sondernutzungen . . .
. . . an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Kirchenpingarten
(Sondernutzungssatzung) - (PDF)
Spendenaufruf für unsere Freiwilligen Feuerwehren
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die freiwillige Feuerschutzabgabe wurde im Jahr 2016 im Rahmen eines Spendenaufrufes erstmalig in der Gemeinde Kirchenpingarten erbeten.
Nach Abschluss der Unterlagen 2020 stellen wir leider nur noch einen sehr geringen Anteil freiwilliger Spenden für den Feuerschutz fest.
Unsere freiwilligen Feuerwehrdienstleistenden sind an 365 Tagen im Jahr ehrenamtlich bereit für unsere Sicherheit auszurücken, zu helfen und riskieren dabei nicht selten ihre körperliche Unversehrtheit. Hinzu kommt, dass in unseren vier gemeindlichen Wehren mit 182 Aktiven auch über 35 Jugendliche an den Feuerwehrdienst herangeführt werden.
Wir legen natürlich Wert darauf, dass unsere „Feuerwehrler“ mit einer guten Ausbildung und einer zeitgemäßen Ausrüstung zum Einsatz ausrücken und schnell helfen können.
Die frühere Feuerschutzabgabe kann aufgrund eines Gerichtsurteiles seit vielen Jahren nicht mehr eingefordert werden. Die Kommunen müssen seitdem ihre Pflichtaufgabe Brandschutz und technische Hilfeleistung aus dem allgemeinen Haushalt finanzieren. Dies wird immer teurer, weil, nur als kleines Beispiel, die Gemeinde LKW-Führerscheine bezahlen muss, damit genügend Fahrer vorhanden sind, die unsere Feuerwehrfahrzeuge bewegen dürfen.
Um die gemeindliche Finanzlage zu verbessern, bitten wir Sie um eine freiwillige Feuerschutzabgabe für alle volljährigen Personen mit Ausnahme der aktiven Feuerwehrmitglieder. Schon ein Betrag von 10.- €/Person würde der Gemeinde helfen, die zweckgebundenen Ausgaben (nur für Investitionen der Feuerwehr) leichter finanzieren zu können. Selbstverständlich können auch größere Beträge gespendet werden.
Wenn Sie sich zur Zahlung einer freiwilligen Feuerwehrschutzabgabe entschließen geben wir Ihnen folgende Hinweise:
- Im Verwendungszweck bitte unbedingt angeben: „Spende freiwillige Feuerwehren Kirchenpingarten“
- Bis zu einer Höhe von 300,- € gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung.
- Bei einer Spende von über 301,- € bitte Namen und Anschrift angeben, damit eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Bankverbindung: Sparkasse Bayreuth, IBAN: DE 28 7735 01110 0570 3612 20
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Allen Spenderinnen und Spendern danken wir bereits heute sehr herzlich.
Kirchenpingarten, im Februar 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Beschädigungen von Ausschilderungen
Wir haben in unserem Gemeindebereich wundervolle Marterlwege, die in sehr vielen ehrenamtlichen Arbeitsstunden ausgeschildert wurden.
Leider kommt es immer wieder zu Beschädigungen dieser Ausschilderung. Einige dieser Schilder wurden komplett entfernt oder abgezogen und in falscher Richtung aufgehängt, ein Schild wurde umgefahren und in eine Hecke geworfen.
Für diesen Vandalismus habe ich kein Verständnis. Ich möchte unsere Bürgerinnen und Bürger bitten, auf unsere Marterlwege zu achten und eventuelle Schäden an die Gemeinde zu melden.
Bleibt gesund!
Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Geschäftsordnung Gemeinderat Kirchenpingarten
Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Kirchenpingarten (PDF)
Satzung Gemeindeverfassungsrecht
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (PDF)
18 Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister . . .
. . . der Gemeinde Kirchenpingarten - Abschiedsfeier am 04.04.2020
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, liebe Freunde,
am 30. April 2020 endet meine dritte Amtsperiode als Euer Erster Bürgermeister. Am Samstag, den 04.04.2020 wollte ich mit Euch Allen ab 10:00 Uhr in der Mehrzweckhalle den ganzen Tag feiern – ohne Programm und ohne Ansprachen.
Ich habe mich sehr auf diesen Tag gefreut und schon alle Vorbereitungen getroffen. Ich habe mich gefreut, mit vielen von Euch Gespräche zu führen und mich für die lehr- und ereignisreichen Jahre zu bedanken.
Die derzeitige Corona-Pandemie mit aktuell veranlassten Maßnahmen wie Schul- /Kitaschließungen und Veranstaltungsabsagen auch bereits im Bereich der VG Weidenberg veranlassen mich, meine geplante Abschiedsfeier abzusagen. Ich gehe davon aus, dass die Absage weiterer Veranstaltungen mit mehreren Besuchern in Kürze durch die Behörden angeordnet wird. Diese Maßnahmen zur Verlangsamung der Krankheitsausbreitung sind mit den aktuellen Erkenntnissen auch aus meiner Sicht zum Schutz der Bevölkerung sinnvoll.
Mit dieser Information möchte ich mich von Euch als Euer Erster Bürgermeister verabschieden. Ich bedanke mich bei meinem zwar sehr kritischen aber auch sehr konstruktiven Gemeinderat - wir waren ein sehr gutes Team geworden. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Bauhof und in der Kita – auch hier waren wir eine gute Mannschaft /„Frauschaft“. Mein Dank gilt auch unseren Mitarbeitern in der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, ohne die wir vieles in unserer Gemeinde Geschaffene nicht erreicht hätten.
Meinem Nachfolger mit seinem neugewählten Gemeinderat wünsche ich ein „glückliches Händchen“ zum Wohle unserer Gemeinde Kirchenpingarten.
Klaus Wagner
Erster Bürgermeister der Gemeinde Kirchenpingarten