Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpingarten folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt
        in den Einnahmen mit       2.874.940 €
        in den Ausgaben   mit        2.874.940 €
        
im Vermögenshaushalt
        in den Einnahmen mit       5.027.000 €
        in den Ausgaben   mit        5.027.000 €  
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.510.000 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.    Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        380 v.H.
    b) für die Grundstücke (B)            380 v.H.

2.  Gewerbesteuer            380 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 479.000 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Kirchenpingarten, 28.07.2023
Claudia Mayer
Zweite Bürgermeisterin