Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpingarten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 2.874.940 €
in den Ausgaben mit 2.874.940 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 5.027.000 €
in den Ausgaben mit 5.027.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.510.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 380 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 479.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Kirchenpingarten, 28.07.2023
Claudia Mayer
Zweite Bürgermeisterin