Aktuelles

Die Gemeinde Kirchenpingarten plant die Erschließung und Vermarktung für das Baugebiet „Stockäcker“ mit insgesamt 22 Bauplätzen für Wohnhausbebauung. Weitere Informationen über das Baugebiet finden Sie im Bebauungsplan. Mit den Erschließungsarbeiten wird Mitte September 2022 begonnen.
Mit dem offiziellen Bewerbungsformular der Gemeinde Kirchenpingarten ist es möglich sich für eine Bauparzellen zu bewerben.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark-Kirchenpingarten-Lienlas“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 338, 305 und 303 alle Gemarkung Lienlas mit einer Fläche von insgesamt 7,03 ha, sowie der Fl. Nr. 282, Gemarkung Lienlas mit einer Fläche von etwa 2,65 ha.

Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes i. V. m. Art. 22 und 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende Hebesatzsatzung:

Vom 12. Dezember 2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Kirchenpingarten (BGS/WAS)

Vom 12. Dezember 2023
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Wasserabgabesatzung – WAS -)

Die Grundsteuer 2024 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung der Gemeinde Kirchenpingarten nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die 5. Jahreszeit in der KiTa Kirchenpingarten
Dieses Jahr feierten wir den Fasching in der KiTa einmal anders als sonst. Diesmal gab es ein einfaches Motto „Pyjama Party“. Trotz des Mottos war der Vormittag in der KiTa nicht einschläfernd oder langweilig. Es wurde getanzt, gesungen, gelacht und viel gespielt. Es war lustig anzusehen, wie alle Kinder endlich einmal im Schlafanzug in die KiTa kommen konnten. Sonst sagen die Mamas immer, man darf nicht mit dem Schlafanzug aus dem Haus. Fasching ist einfach etwas Besonderes.