Aktuelles

Durch Vorgaben des BayLfD bei Veröffentlichung von Fotos und Namen in kommunalen Mitteilungsblättern bzw. Internet (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft) können wir
künftig aufgrund aktuell gültiger Datenschutzrichtlinien nur noch Berichterstattungen mit Personendaten und Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, im gemeindlichen Mitteilungsblatt sowie im Internet veröffentlichen, wenn hierzu die schriftliche Einverständniserklärung der jeweiligen Person auch gegenüber der Behörde vorliegt.