Erlass einer Einbeziehungssatzung . . .
. . . gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fl. Nr. 132 (Teilfläche) Gemarkung Reislas, Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Information der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beschlossen. Mit der Einbeziehungssatzung in diesem Bereich wird auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 132 ein Baurecht geschaffen. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen den Erlass der Einbeziehungssatzung auf diesem Grundstück bestehen.
Der Satzungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
09.12.2019 bis einschließlich 10.01.2020
während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet hier einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Anregungen zu den Entwürfen der Einbeziehungssatzung können während dieser Zeit schriftlich oder zur Niederschrift (gebührenpflichtig) bei der Vgem. Weidenberg vorgebracht werden.
Datenschutzhinweise
Kirchenpingarten, 18. November 2019
Klaus Wagner
Erster Bürgermeister